AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN, MONTAGELEISTUNGEN UND REPARATUREN („LEISTUNGSBEDINGUNGEN“) DER FA. AUTOGLAS.plus, INHABER DENIS WITTMANN (Stand 08/2025)

§ 1
Geltungsbereich
(1) Reparaturarbeiten, Lieferungen, Verkäufe, und Montageleistungen („Leistungen“ und „Reparaturen“) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden
Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, ohne dass im Einzelfall auf sie hingewiesen werden müsste und selbst wenn sie nicht nochmals gesondert
vereinbart werden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn AUTOGLAS.plus diesen
nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) DieAllgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis der Allgemeinen Bedingungen der AUTOGLAS.plus die Leistung oder die Reparatur vorbehaltlos ausführt.
(3) DieseAllgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

§ 2
Vertragsschluss
(1) Alle Angebote der AUTOGLAS.plus sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere Preise und technische Daten, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für Kataloge, technische Dokumentationen, Angebote, sonstige Produktbeschreibungen und Unterlagen – auch in elektronischer Form
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von AUTOGLAS.plus oder die Erbringung der Leistung zustande. Für den Inhalt des Vertrages sind der Inhalt dieser Auftragsbestätigung und diese Leistungsbedingungen maßgeblich.

§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Preisliste von AUTOGLAS.plus inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar oder per EC zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder
Vollkaskoversicherung. Wechsel/Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für AUTOGLAS.plus kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen. Leistet der Kunde auf eine Mahnung von AUTOGLAS.plus nicht, die mit oder nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
(3) Aufrechnungen mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche sind nur zulässig, soweit die Gegenansprüche von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4
Leistung, Frist, Termine
(1) Von AUTOGLAS.plus in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die Leistung und Reparatur gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart (schriftlich) worden ist und der Kunde AUTOGLAS.plus alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwaig erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sofern nachträgliche Änderungen vom Kunden gewünscht werden, verlängert sich die Leistungs- bzw. Reparaturzeit entsprechend. AUTOGLAS.plus kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Leistungs- bzw. Reparaturzeit oder eine Verschiebung Leistungs- bzw. Reparaturzeit um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber AUTOGLAS.plus nicht nachkommt.
(2) AUTOGLAS.plus haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung und der Reparatur, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch
Lieferanten verursacht worden sind, die AUTOGLAS.plus nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse AUTOGLAS.plus die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen und die Behinderung nicht von vorübergehender Dauer ist, ist AUTOGLAS.plus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit AUTOGLAS.plus von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird.
(3) Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen
vorübergehender Dauer verlängert sich die Leistungsfrist oder verschiebt sich der Leistungstermin um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist. Soweit dem Kunden in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber AUTOGLAS.plus vom Vertrag zurücktreten. AUTOGLAS.plus ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden über die vorgenannten Umstände und die voraussichtliche Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist, bzw. die voraussichtlichen neuen Liefer- oder Leistungstermine
zu informieren.

§ 5
Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Hauptsitz von AUTOGLAS.plus in Nienburg.
(2) Der Kunde ist zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistungen verpflichtet, sobald AUTOGLAS.plus
ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Kunde kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von AUTOGLAS.plus gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
(3) Verzögert sich die Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der
Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von AUTOGLAS.plus fertiggestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.
(4) Schäden am Fahrzeug – ausgenommen Gewährleistungsrechte im Hinblick auf die von AUTOGLAS.plus ausgetauschte oder reparierte Glasscheibe oder die anderweitig durchgeführte Leistung oder Reparatur – sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Schäden nicht bei der Abnahme oder spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Abnahme formlos bei AUTOGLAS.plus ® anzeigt, wobei bei einer schriftlichen Schadensanzeige zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, der fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen; das sind Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 6
Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von AUTOGLAS.plus mit dem Kunden das Eigentum von AUTOGLAS.plus. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der AUTOGLAS.plus zustehenden Saldoforderung.
(2) Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltsprodukte“), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter,
ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur
Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von AUTOGLAS.plus gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der
Weiterveräußerung an AUTOGLAS.plus ab; AUTOGLAS.plus nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen AUTOGLAS.plus und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10% dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an AUTOGLAS.plus abgetretenen Forderungen treuhänderisch für AUTOGLAS.plus im eigenen Namen einzuziehen. AUTOGLAS.plus kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber AUTOGLAS.plus in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist AUTOGLAS.plus berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
(3) Der Kunde wird AUTOGLAS.plus jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an AUTOGLAS.plus abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen AUTOGLAS.plus anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von AUTOGLAS.plus hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.
(4) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von AUTOGLAS.plus um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.(5) Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber AUTOGLAS.plus in Verzug und tritt AUTOGLAS.plus vom Vertrag zurück, so kann AUTOGLAS.plus unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde AUTOGLAS.plus oder den Beauftragten von AUTOGLAS.plus sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

§ 7
Mängelhaftung, Gewährleistung
(1) AUTOGLAS.plus gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen.

Im Gewährleistungsfall haften wir nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Regelungen. (2) Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von AUTOGLAS.plus überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen oder als Beschaffenheitsvereinbarungen zu verstehen; Garantien und Beschaffenheitsvereinbarungen bedürfen vielmehr einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
(3) Bei jeder Mängelrüge des Kunden steht AUTOGLAS.plus das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür und für die Nacherfüllung wird der Kunde AUTOGLAS.plus die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von AUTOGLAS.plus. (4) Mängel bei Werkverträgen wird AUTOGLAS.plus nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) sowie ggf. deren Installation beseitigen. Bei Kaufverträgen gilt das gesetzliche Wahlrecht des Kunden (Nachbesserung oder Neulieferung).
(5) Der Kunde wird AUTOGLAS.plus die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn AUTOGLAS.plus mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an AUTOGLAS.plus den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von AUTOGLAS.plus den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
(6) Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von AUTOGLAS.plus zu vertreten sind.
(7) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat AUTOGLAS.plus sie nach § 439 Abs. 4 / 635 Abs. 3 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von AUTOGLAS.plus kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei AUTOGLAS.plus durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Absatz 6 Satz 1, bleiben hiervon unberührt.

§ 8
Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber AUTOGLAS.plus ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AUTOGLAS.plus.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurückzutreten oder kündigen, wenn AUTOGLAS.plus die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(5) Im Übrigen wird die gesetzliche Haftung vorbehaltlich der nachstehenden Absätze 6 und 7 für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (a) AUTOGLAS.plus haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (b) AUTOGLAS.plus haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe von AUTOGLAS.plus, wie z. B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z. B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o. ä.), für die AUTOGLAS.plus keine Haftung übernimmt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(6)
(7) AUTOGLAS.plus haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden
aus Verwahrung sind außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von AUTOGLAS.plus und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ausgeschlossen.
(8) Liefert AUTOGLAS.plus im Rahmen eines Liefergeschäfts an Unternehmer mangelhaftes Fahrzeugglas und ist AUTOGLAS.plus nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet, so hat der Unternehmer im Falle der kostenlosen Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache durch AUTOGLAS.plus einen Anspruch auf die Erstattung von pauschal EUR 50,- als Ersatz für seine Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Glasscheibe, es sei denn, der Unternehmer weist AUTOGLAS.plus nach, dass seine Kosten des Ein- und Ausbaus tatsächlich höher sind.

§ 9
Garantie
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung übernimmt AUTOGLAS.plus keine Garantie gemäß § 442 BGB. AUTOGLAS.plus ist kein Garantiegeber im Sinne des Gesetzes.

§ 10
Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 478 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.
(2) Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12
Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.

§ 11
Schutzrechte
(1) AUTOGLAS.plus steht nach Maßgabe dieses Paragrafen dafür ein, dass die Leistung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter ist. Jeder
Vertragspartner wird von den anderen Vertragspartnern unverzüglich schriftlich benachrichtigt, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher
Rechte geltend gemacht werden.
(2) Rechtsverletzungen durch vom AUTOGLAS.plus hergestellter Leistungen oder Reparaturen anderer Hersteller wird AUTOGLAS.plus nach seiner Wahl der Ansprüche gegen die Hersteller oder Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen, oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen AUTOGLAS.plus bestehen in diesem Falle nach Maßgabe dieses Paragrafen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferanten erfolglos war oder beispielsweise auf Grund einer Insolvenz aussichtslos ist.

§ 12
Abtretung
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu AUTOGLAS.plus an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.

§ 13
Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen AUTOGLAS.plus und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des internationalen Einheitsrechtes, insbesondere des UN-Kaufrechts. Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.
(2) Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehaltes unterliegen dem Recht des jeweiligen Lageortes der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zu Gunsten des Deutschen Rechtes unzulässig oder unwirksam ist.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher –
auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von AUTOGLAS.plus. AUTOGLAS.plus ist jedoch auch berechtigt, Klagen am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

§ 14
Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des jeweiligen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder der jeweilige Vertrag, bzw. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen des Vertrages, bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder der zu füllenden
Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich
gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck des jeweiligen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke, bzw. die Unwirksamkeit gekannt hätten.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass AUTOGLAS.plus Daten aus dem Vertragsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzhinweise verarbeitet und speichert. AUTOGLAS.plus behält sich das Recht vor, diese Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln. Das nähere
(3) Verbraucherschlichtungsverfahren: Online-Streitbeilegung gemäß Art 14 Abs. 1 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Als Kontaktadresse kann folgende E-Mail-Adresse angegeben werden: info@autoglas.plus. Wir sind weder bereit noch verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes [VSBG]).

Hinweise zur Datenverarbeitung

1.Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch den Verantwortlichen:

AUTOGLAS.plus, Inhaber Denis Wittmann
Berliner Ring 100
31582 Nienburg
E-Mail: nienburg(at)autoglas.plus
Telefon: 05021 / 9222237

2.Erhebung, Speicherung und Löschung personenbezogener Daten

Mit der Auftragserteilung an AUTOGLAS.plus werden folgende Informationen erhoben:

–Anrede, Vornamen, Nachnamen,

–Eine gültige E-Mail-Adresse,

–Wohnanschrift oder Geschäftsanschrift,

–Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),

-Fahrzeugdaten (KFZ-Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN/VIN), Fahrzeugschein), ggf. Name des KFZ-Halters (wenn abweichend)
–Inhalte des durchgeführten oder geplanten Auftrags (u.a. Fahrzeugtyp, vorgenommene Arbeiten etc.). Sofern Sie die Abwicklung ihres
Glasschadens mit einer Versicherung wünschen, verarbeiten wir darüber hinaus regelmäßig folgende Datenkategorien
· Versicherungsdaten (Schadensnummer, interne Vermerke des Versicherers zum (Kasko)-Vertrag, Selbstbehalt in der Kaskoversicherung)
· Schutzbriefdeckungs-/Teilkaskodeckungsinformationen (VU-Nummer, VU-Name, Versicherungsscheinnummer, Wagniskennziffer, Versicherungsbeginn/-ende; Zuordnung Versicherung zu versichertem Kfz)
– Sofern Sie für die Dauer eines Terminsein Ersatzfahrzeug nutzen möchten, werden zusätzlich Führerscheindaten (z.B. Führerschein-Nr) und ggf. bei Vermittlung an einen Autovermieter noch weitere Daten (z.B. Personalausweisdaten) verarbeitet. Wenn Sie unser B2B-Kunde sind,
erheben wir zusätzlich zu den Kunden-Daten (s.o.) im individuellen Schadenfall die Kontaktdaten unserer Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen, also Vorname, Name, Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse und/oder andere digitale Kontaktmöglichkeiten. Zusätzlich stellen Sie uns eventuell personenbezogene Daten Ihrer Kunden, Versicherungsnehmer, Leasingnehmer, Flottenteilnehmer etc. zur Verfügung, die wir in unserem System verarbeiten.

Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Ihre Anfrage hin und hat ihre Rechtsgrundlage in dem zwischen uns geschlossenen Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Die für die Auftrag von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

3. Art und Zweck der Verwendung personenbezogener Daten

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

–um Sie als unseren Vertragspartner identifizieren zu können;

–um das Vertragsverhältnis angemessen abwickeln zu können;

–zur Korrespondenz mit Ihnen;

–zur Rechnungsstellung;

–zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich.

4. Weitergabe von Daten an Dritte

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Dies sind insbesondere Versicherungen, Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

5. Ihre Rechte als Betroffener der Datenverarbeitung

Sie haben das Recht:

■ gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;

■ gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

■ gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

■ gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

■ gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

■ gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;

■ gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder des Sitzes von AUTOGLAS.plus wenden.

Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@autoglas.plus.